Abfallentsorgung
Am 01.01.2006 traten eine neue Abfallwirtschaftssatzung und eine neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung in Kraft. Beide
Satzungen wurden am 26.11.2005 im Amtsblatt 24/05 der Stadt Leipzig öffentlich bekannt gemacht. Die wesentlichen Neuerungen sind die Einführung einer Verwertungsgebühr und einer Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall an den Wertstoffhöfen.
200 Liter Gartenabfall pro Haushalt und Jahr können nach wie vor auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig abgegeben werden. Dafür werden Bons fällig, die sich an der Berechtigungskarte für die Nutzung der Wertstoffhöfe befinden (sihe Abfallwegweiser). Für darüber hinausgehende Gartenabfallmengen können auch Gartenabfallwertmarken in den Bürgerämtern gekauft werden (0,50 Cent für die 50-Liter-Einheit). Außerdem ist in den Monaten Oktober und November die Abgabe von Laub auf denn Wertstoffhöfen zusatzkostenfrei möglich (max. 1 Kubikmeter pro Anfuhr).
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